### Abholung gefährlicher Abfälle bei Kleinunternehmen:

SARPI übernimmt die regelmäßige oder punktuelle Abholung der Abfälle und sorgt für einen reibungslosen Ablauf, was auch die Verwaltungs- und Rechtsformalitäten betrifft. Mit unseren Teams vor Ort können unterschiedliche Abholleistungen vereinbart werden:

- Organisation des Sammelns gefährlicher Abfälle in den Unternehmen, bei Bedarf durch die Chemiker von SARPI:
- Lieferung von Spezialmaterial, um die gefährlichen Abfälle zwischen zu lagern und zu transportieren: Behältnisse / geeignete Konditionierung, Kennzeichnungsetiketten
- Transport von gefährlichen Abfällen durch ein Partner-Transportunternehmen bis zur Plattform
- Behandlung und Aufbereitung der Abfälle in speziellen Anlagen
- Bereitstellung der Abfallnachweisscheine, die eine Entsorgung der Abfälle in geeigneten Branchen bestätigen
- Individuelle Begleitung bei der administrativen Verwaltung Ihrer Abfälle
- Archivierung Ihrer gesetzlichen Nachweise im Optilia-Kundenbereich, der rund um die Uhr zugänglich ist

### Transport gefährlicher Abfälle in eine SARPI-Anlage bringen:

Handwerksbetriebe, Händler, Kleinunternehmer... In den Zentren von SARPI wird jede Art von gefährlichem Abfall angenommen. Ein Ansprechpartner von SARPI wird Sie vom individuellen Angebot bis zur Planung der Abfallentladung in einer der SARPI-Anlagen nach Abstimmung mit den Planungsabteilungen begleiten. SARPI händigt Ihnen den Abfallnachweisschein aus, in dem bescheinigt wird, dass die gefährlichen Abfälle innerhalb von 30 Tagen nach der Behandlung entsorgt werden.

### Die Garantien von SARPI

- Die Übernahme jeder Art von gefährlichem Abfall, ganz gleich welche Form, welche Merkmale und welche Konditionierung
- Merkmale und welche Konditionierung
- Ein schneller, effizienter Service mit einem persönlichen Ansprechpartner
- Informationen und Tipps zu Handling und Transport des Giftmülls (Sortierung, Lagerung, chemische Risiken im Falle einer Freisetzung...)
- Das Vorausfüllen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen (Abfallnachweisschein)
- Die Rückverfolgbarkeit und die Beachtung der Gesetzgebung
- Die Wiederverwertung der in den Abfällen enthaltenen recyclingfähigen Stoffe